Lärmaktionsplan der Stadt Herzberg am Harz |
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Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gem. §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier einsehen:
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